1.1.6. Linearfaktorzerlegung

Sind von einer Funktion die Nullstellen bekannt, dann kann man die zugehörige Funktionsvorschrift bestimmen.
Sind von einer quadratischen Funktion z. B. die Nullstellen x_{1} = -3 und x_{2} = 2 bekannt, so kann man die Funktion in der Produktdarstellung mithilfe der Linearfaktoren (x + 3) und (x – 2) darstellen. Es folgt f(x) = (x + 3) • (x – 2).
Ausmultipliziert ergibt dieses Produkt x² + x – 6 und somit lautet die Funktionsvorschrift, welche die Nullstellen x_{1} = -3 und x_{2} = 2 hat f(x) = x² + x – 6.
Ist eine Funktion in der Linearfaktorschreibweise gegeben, so kann man deren Nullstellen leicht ablesen.
Es ist darauf zu achten, dass die Vorzeichen der Linearfaktoren „gegengesetzt“ den Vorzeichen der Nullstellen sind. Im obigen Beispiel ist x_{1} = -3 und x_{2} = 2. Die Vorzeichen werden „umgedreht“ und man erhält als Linearfaktoren (x + 3) und (x – 2).

Übung

Linearfaktoren 1

Linearfaktoren 2

Klapptest